Unbegründete Gebietsansprüche von Armenien gegen Aserbaidschan Ende der 1980er Jahre, aggressive separatistische Aktivitäten armenischer Radikaler in der autonomen Region Berg-Karabach der damaligen Aserbaidschanischen SSR, Unterstützung dieser illegalen Aktivitäten durch die sowjetischen Führung und die gewaltsame und brutale Deportation hunderttausender Aserbaidschaner aus Armenien spornten vor diesen tragischen Ereignissen die Ausweitung der Nationalbewegung gegen die Sowjetregierung in Aserbaidschan. Die sowjetische Armee drang in das Land ein, um die nationale Freiheitsbewegung zu verhindern und den Willen des aserbaidschanischen Volkes nach Unabhängigkeit zu brechen. Sowjetische Truppen verübten ein beispielloses Massaker an der friedlichen Bevölkerung unter Verletzung der Normen des Völkerrechts, der Verfassungen der ehemaligen Sowjetunion und der Aserbaidschanischen Sowjetrepublik.
Unmittelbar nach den tragischen Ereignissen, auf der Pressekonferenz in der Ständigen Vertretung Aserbaidschans in Moskau verurteilte der Nationalleader Aserbaidschans Heydar Aliyev diese Gräuel aufs Schärfste und forderte eine politische Bewertung des Massakers an unserem Volk und die Bestrafung der Täter. Auf einer Sondersitzung des Milli Majlis (Parlament) im Februar 1994 wurde der brutale Mord an unschuldigen Menschen am 20. Jänner 1990 als militärische Aggression und Verbrechen eingestuft und als Ergebnis der Beratungen im März 1994 wurde der Beschluss „Über die tragischen Ereignisse in Baku am 20. Jänner 1990“ verabschiedet. Seitdem wird der 20. Jänner als nationaler Trauertag begangen.
32 Jahre sind seit der Tragödie vom 20. Jänner 1990 vergangen, diese grobe Verletzung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und anderer internationaler Dokumente, welche seinem Wesen und Umfang nach eines der schweren Verbrechen des 20. Jahrhunderts ist, hat bisher keine internationale politische und rechtliche Bewertung erhalten. Die damalige sowjetische Führung ist direkt verantwortlich für dieses Verbrechen. Nach dem Völkerrecht müssen die Ereignisse des 20. Jänner als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft und ihre Initiatoren und Täter vor Gericht gestellt werden.
Unter der Führung des siegreichen Oberbefehlshabers stellte die tapfere aserbaidschanische Armee als Ergebnis des 44-tägigen Krieges die territoriale Integrität unseres Landes sicher, und die Republik Aserbaidschan im 31. Jahr nach der Wiederherstellung der Unabhängigkeit ist derzeit ein zuverlässiges und verantwortungsbewusstes Mitglied der Weltgemeinschaft.
Die Stärkung der Unabhängigkeit, der Souveränität und der territorialen Integrität Aserbaidschans ist die Grundlage unserer Staatlichkeit, und unser Kampf für die ständige Wahrung dieser Grundprinzipien ist beharrlich. Allen möglichen Bedrohungen für die Unabhängigkeit und Integrität unseres Staates werden weiterhin entschlossen entgegnet, und alle notwendigen Schritte werden unternommen, um die Verantwortlichen für verschiedene Verbrechen gegen das Volk und den Staat Aserbaidschans vor Gericht zu stellen.
Wir gedenken mit tiefem Respekt und Dankbarkeit all unserer Helden, die ihr Leben für die Unabhängigkeit Aserbaidschans sowie für die Souveränität und territoriale Integrität unseres Landes geopfert haben.